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Als Juden und Jüdinnen (hebr. יְהוּדִים‎, transliteriert Jehudim) bezeichnet man sowohl die Angehörigen des jüdischen Volkes als auch der jüdischen Religion.

Unter dem „jüdischen Volk“ werden sowohl das historische Volk der Israeliten als auch dem jüdischen Selbstverständnis gemäß alle Juden verstanden, die nach der Tora von den Erzvätern Abraham, Isaak und Jakob abstammen. Deren Verheißungsgeschichte hat nach Gen 12,3 EU alle Völker segnenden, sie einbeziehenden Charakter: Wer von einer jüdischen Mutter geboren ist, gilt im Talmud daher ebenso als Jude wie der, der zu diesem Glauben übergetreten ist, unabhängig von seiner Herkunft. Der Begriff des jüdischen Volkes im zweiten Sinne meint nicht ein ethnisch einheitliches Nationalvolk mit geschlossenem Siedlungsraum, einer gemeinsamen Geschichte, Sprache und Kultur, welches durch die jüdische Diaspora zerfiel.

Der Bezug auf diese gemeinsame Herkunft verbindet auch religiöse und säkulare Juden: „Von Zugehörigkeit zum Volk Israel ... kann man jedoch auch sprechen, wenn ein Individuum kulturell oder religiös von der religiös-kulturellen Wirklichkeit der Geschichte Israels in wesentlichen Bereichen seiner Persönlichkeit als geschichtliches Wesen faktisch geprägt ist und das auch positiv akzeptiert.“ [1]

Das deutsche Wort „Jude“ kommt vom hebräischen jehudi יְהוּדִי‎, was soviel wie Bewohner des Landes Jehūdāh bedeutet. Dem Wortsinn nach bezeichnet der Begriff also nur die Angehörigen der persischen Provinz Jehūdāh.

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